AGB

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AGB's

Vermietung nach BGB

Lieber Gast, Die Ferienwohnungen Bruno vermittelt als Reservierungsstelle Ferienunterkünfte. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Vermieter und dem Gast. Die Ferienwohnungen Bruno ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der § 651a ff. BGB. Die nachfolgenden Bedingungen werden Inhalt des zwischen dem Vermieter und Ihnen zustande kommenden Beherbergungs- oder ggf. Mietvertrages.

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der Ferienwohnungen Bruno

Der Vermieter, vertreten durch die Ferienwohnungen Bruno, bietet dem Gast durch die Darstellung seiner Wohnung/seines Hauses im Katalog oder auf der Homepage die Abgabe eines Angebots an. Der Beherbergungs-/Mietvertrag kommt dadurch zustande, dass die Ferienwohnungen Bruno das Angebot des Gastes, das mündlich,schriftlich, Telefonisch oder per E-Mail erfolgen kann, annimmt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Er steht für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen dieser mit aufgeführten Personen wie für seine eigenen mit ein.

2. Reservierungen

Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Ferienwohnungen Bruno als Vertreter des Vermieters möglich. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Ferienwohnungen Bruno Meldung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung durch die Ferienwohnungen Bruno.

3. Stornierung

Eine Stornierung nach Buchung (dies kann auch eine Online-Buchung sein) hat in beiderseitigem Interesse schriftlich zu erfolgen. Bei Stornierung wird in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 23,8% des Mietpreises erhoben, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bleibt bestehen. Der Vermieter hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Als ersparte Aufwendungen werden pauschal 10% des Mietpreises angesetzt. Für den Fall, dass der stornierte Zetraum nicht erfolgreich weitervermietet werden konnte, sind somit 90% des Mietpreises fällig. Eine Stornoabrechnung erhält der Mieter erst nach geplanten Abreisedatum. Für den Fall, dass es dem Vermieter aufgrund der gültigen niedersächsischen Landesverordnung nicht erlaubt sein sollte, den Mieter zu touristischen Zwecken zu beherbergen, so kann dieser kostenfrei umbuchen, die bereits geleistete Zahlung als Guthaben für eine spätere Buchung stehen lassen oder kostenfrei stornieren.

4. Preise/Leistungen

Die im Angebot angegebenen Preise schließen Nebenkosten wie Strom, Wasser etc. ein. Die gelten pro Wohneinheit und Nacht. Die Leistungen ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Kosten für die Endreinigung sind im Übernachtungspreis nicht enthalten. Der Gast kann die Endreinigung kostenfrei in Eigenleistung erbringen oder durch einen von ihm bestimmten Dritten erbringen lassen. Bei Endreinigung durch die Ferienwohnungen Bruno wird dem Gast eine Servicepauschale berechnet, die bei jedem Objekt zusätzlich zum Übernachtungspreis ausgewiesen wird. Weißt die Unterkunft nach Abreise des Mieters eine erhebliche, das normale Maß übersteigende Verschmutzung auf (siehe Punkt 5), so sind die für die Reinigung entstehenden Mehrkosten vom Mieter zu tragen (siehe Punkt 9).

5. Anreise/Abreise

Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag ab 16 Uhr zur Verfügung. An stark frequentierten An-/Abreisetagen, kann es in Ausnahmefällen passieren, dass die Ferienwohnung erst nach 16 Uhr bezugsfertig wird. Der Gast nimmt dies zur Kenntnis. An Samstagen und Sonntag steht Ferienwohnungen Bruno ein grundsätzliches Recht zur Nachbesserung der Reinigung zu. Die Abreise und Schlüsselrückgabe muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine spätere Abreise und/oder Schlüsselrückgabe wird mit 50% der Kosten für eine weitere Übernachtung in Rechnung gestellt. Bei Endreinigung in Eigenleistung muss die Wohnung so hinterlassen werden, dass vor Neubezug keine weitere Reinigung erforderlich ist. Das Beziehen der Betten übernimmt in dem Fall die Ferienwohnungen Bruno. Bei Endreinigung durch die Ferienwohnungen Bruno hat der Mieter die Unterkunft in einem geräumten ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Dies bedeutet insbesondere, dass sich nach Abreise kein Müll in der Wohnung befindet (Mülltrennung und Entsorgung in den Mülltonnen des Hauses bzw. des nächstgelegenen Glascontainers), das benutzte Geschirr gereinigt wurde, die Betten abgezogen wurden. Sämtliche elektrischen Geräte sind auszuschalten (nicht nur „Stand-By“), sämtliche Heizkörper sind auszustellen und die Fenster sind zu schließen.

6. Bezahlung

Nach erfolgter Buchung kann eine Anzahlung in Höhe von 23,8 % des Mietpreises verlangt werden. Der gesamte Aufenthaltspreis bzw. der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor der Anreise fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei kurzfristigen Buchungen (bis 4 Wochen vor Anreise), wird direkt der Gesamtbetrag fällig.

7. Haftung des Vermieters und der Ferienwohnungen Bruno

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Die Ferienwohnungen Bruno haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung zu stellen.

8. Pflichten des Gastes

Der Gast darf das Appartement nur zu Beherbergungszwecken und in dem Beherbergungsvertrag genannten Zeitraum und mit der im Beherbergungsvertrag genannten Personenzahl nutzen. Einer Untervermietung an oder Beherbergung von anderen Personen wird ausdrücklich widersprochen. Der Gast ist verpflichtet, die Wohnung und deren Einrichtung pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden im Objekt und in den dazugehörenden Anlagen zu ersetzen. Eltern haften für Ihre Kinder. Für alle vom Mieter in der Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen. Das Rauchen und die Haltung von Haustieren sind nur in Appartements gestattet, deren Beschreibung dies ausdrücklich zulässt. Die Ruhezeiten gemäß Hausordnung sind zu beachten. In sämtliche Ferienwohnungen und deren Balkonen und Terrassen, ist das Grillen ausdrücklich nicht gestattet. Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich der Beleuchtung abzuschalten. In dringenden Fällen ist es dem Vermittler gestattet die Wohnung zu betreten. Wenn der Gast bei Anreise offensichtliche Mängel und Abweichungen von der Inventarliste, falls vorhanden, feststellt, muss dieses spätestens am nächsten Tag dem Vermittler mitgeteilt werden. Bei Abreise des Gastes ist das Appartement zudem in einem geräumten Zustand, mit dem kompletten, bei der Übernahme vorhandenen Inventar schadensfrei an den Vermieter bzw. den Vermittler zu übergeben.

9. Haftung des Gastes

Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen / Verschlechterungen, die durch ihn oder einem Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für die Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden in/an den Appartements, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter oder dem Vermittler anzuzeigen. Bei Nichtanzeige haftet der Gast dem Vermieter für den Schaden, welcher daraus entsteht, dass keine Abhilfe geschaffen werden konnte (§ 536c BGB). Soweit der Gast eine Haftpflichtund/ oder Hausratversicherung abgeschlossen hat, die Schäden vorbezeichneter Art reguliert, tritt er hiermit seine entsprechenden Ansprüche gegenüber dem Versicherer ab und ermächtigt zugleich den Vermieter, die Ansprüche gegen den Versicherer geltend zu machen. Der Anspruch gegen den Versicherer tritt dabei neben den Anspruch gegen den Gast und kann vom Vermieter wahlweise geltenden gemacht werden. Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und Schadensersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben.

10. Reklamation

Reklamationen sind vom Gast gegenüber der Ferienwohnungen Bruno unverzüglich auszusprechen. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Wandlung oder Minderung verwirkt. Übliche Reparaturzeiten sind in Kauf zu nehmen. Entschädigungen können nur verlangt werden, wenn die Schäden durch den Vermittler/Eigentümer zu vertreten sind und der Urlaub erheblich beeinträchtigt wird.

11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Anstelle der ungültigen Regelungen gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Bestimmung.

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